Außendämmung

Forensische Klinik Eltville, Fassadensanierung, WDVS

Die Wärmedämmung von Gebäuden kann auf der Außenseite oder auf der Innenseite angebracht bzw. ausgeführt werden. Eine Außendämmung ist bauphysikalisch gesehen immer einer Innendämmung vorzuziehen.

In einigen Ausnahmen muss allerdings als Kompromiss eine Innendämmung ausgeführt werden, wenn z.B. Außenfassaden denkmalgeschützt sind oder sichtbar bleiben müssen.

Für die Außendämmung sprechen aus physikalischer Sicht:

  • nur geringe Temperaturschwankungen im Wandbaustoff und damit geringe thermische Spannungen, die evtl. zur Rissbildung führen können
  • Die massive Wand übernimmt auf der Rauminnenseite eine Art Pufferspeicher zwischen de Klimaunterschieden im Innen- und Außenbereich. Durch Ihre Eigenschaften, im Sommer als eine Art Kältespeicher und im Winter als eine Art Wärmespeicher zu wirken, trägt die Wand auch zu einem behaglichen Wohnklima bei
  • Die Außendämmung umhüllt das Gebäude komplett, wodurch evtl. Wärmebrücken an Betonstürzen, Deckenanschlüssen und dergleichen eingeschlossen werden. Der Gefahr von Tauwasser-/Schimmelbildung wird somit vorgebeugt

aus wirtschaftlicher Sicht:

  • Bei der nachträglichen Außendämmung eines Gebäudes im Rahmen der Altbausanierung wird neben der Verbesserung der Wärmedämmung, der Senkung der Energiekosten und der Umsetzung der strengen Wärmeschutzanforderungen durch den Gesetzgeber, zusätzlich die Fassade verschönert und instand gesetzt.
  • Die Lebensdauer des Mauerwerks wird erhöht, da nur noch kleine Temperaturschwankungen aufgenommen werden müssen, und es gleichzeitig vor aggressiven Umwelteinflüssen geschützt wird
  • Weiterhin wird durch außen liegende Dämmung die Wohnfläche nicht verkleinert.

Einen Überblick zu aktuellen und möglichen staatlichen Fördermöglichkeiten sind einsehbar unter www.kfw-förderbank.de.